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   LG Hamburg, 29.03.2018 - 416 HKO 11/18   

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https://dejure.org/2018,57408
LG Hamburg, 29.03.2018 - 416 HKO 11/18 (https://dejure.org/2018,57408)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2018 - 416 HKO 11/18 (https://dejure.org/2018,57408)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2018 - 416 HKO 11/18 (https://dejure.org/2018,57408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbeaussage über ein Arzneimittel bei Bezugnahme auf eine Studie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2018 - 416 HKO 11/18
    Dementsprechend ist eine Werbeaussage irreführend i.S.v. § 3 HWG, wenn die als Beleg angeführte Studie den vom Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls zu Grunde gelegten Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht (vgl. BGH GRUR 2013, 649, 651 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2015, 1244, 1245 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH GRUR 2013, 649, 652 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil m.w.N.).

    Vielmehr ist gerade die Randomisierung nur ein weiteres Merkmal, das neben die Verblindung treten muss, damit die Studie überhaupt wissenschaftlichen Anforderungen gerecht werden kann (BGH GRUR 2013, 649, 652 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil m.w.N.).

    Die Irreführung ergibt sich vielmehr bereits daraus, dass die in Bezug genommene Studie selbst die Aussage nicht oder nicht uneingeschränkt trägt (BGH GRUR 2013, 649, 651 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2018 - 416 HKO 11/18
    Gleichzeitig ist aber dennoch der Kontext der jeweiligen Werbung zu berücksichtigen (vgl. nur OLG Hamburg PharmR 2014, 13, 17 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2018 - 416 HKO 11/18
    Dementsprechend ist eine Werbeaussage irreführend i.S.v. § 3 HWG, wenn die als Beleg angeführte Studie den vom Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls zu Grunde gelegten Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht (vgl. BGH GRUR 2013, 649, 651 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2015, 1244, 1245 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).
  • OLG Hamburg, 29.05.2019 - 3 U 95/18

    Fehlende Doppelverblindung, Heilmittelwerbung - wissenschaftliche Studien -

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 29. März 2018, Geschäfts-Nr. 416 HKO 11/18, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. März 2018, Az. 416 HKO 11/18, teilweise abzuändern und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 1. Dezember 2017, Az. 312 O 456/17, hinsichtlich der Verbote zu den Ziffern 1.1., 1.2.

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